Hinweis zur Barrierefreiheit gemäß BFSG
Unser Unternehmen ist bestrebt, den Zugang zu unseren digitalen Angeboten möglichst barrierefrei zu gestalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Da unser Unternehmen jedoch unter die im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung fällt, sind wir nicht verpflichtet, sämtliche Anforderungen des BFSG vollständig umzusetzen. Dennoch ist es uns wichtig, allen Nutzerinnen und Nutzern eine möglichst nutzerfreundliche Website bereitzustellen.
Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung unserer Website haben oder auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne weiter: